März 24, 2020

Der Arbeitnehmeranwalt

Ich bin seit 1998 Rechtsanwalt, bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht. Durch meine Entscheidung, den Anwaltsberuf als Einzelanwalt auszuüben, hatte ich von Anfang an eher den Arbeitnehmer als Mandanten. Die Vertretung von Arbeitgebern habe ich nicht abgelehnt und so gibt es auch eine Hand voll Arbeitgebern, die mich regelmäßig mandatieren. Meine Berufung sehe ich jedoch als Anwalt der Arbeitnehmer.

In diesem Blog möchte ich in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen arbeitsrechtliche Themen, die nach meiner Auffassung Arbeitnehmer interessieren oder interessieren sollten, aus meiner anwaltlichen Sicht betrachten. Wenn Sie Anregungen für solche Themen haben wäre ich für eine Nachricht dankbar.

Dies ist nicht die Internetseite meiner Kanzlei. Bitte nutzen Sie diese Seite bitte nicht für Mandatsanfragen. Den Kontakt zu meiner Kanzlei finden Sie unter www.beinhorn.de.

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